1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen, die die Mallorca Mediahouse S.L. (nachfolgend: „Auftragnehmer“) mit Vertragspartnern als Leistungsempfängern (nachfolgend: „Kunden“) eingeht.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für den Auftragnehmer unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn sie den Regelungen dieser AGB nicht entgegenstehen, sondern diese lediglich ergänzen. Nimmt der Auftragnehmer nicht auf ein Schreiben Bezug, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
- Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
- Der Kunde darf Ansprüche aus mit dem Auftragnehmer geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung abtreten, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht entgegenstehen.
2. Vertragsgegenstand
1.Gegenstand des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags kann u.a. die Erbringungsome text
- von Diensten in Form der Erstellung und Nachbearbeitung von Lichtbild- und Videoaufnahmen sowie
- von sonstigen (Beratungs-)Leistungen zur Konzeptionierung und Umsetzung intermedialer Werbestrategien sein.
2. Für die Durchführung von Lichtbild- und Videoproduktionen setzt der Auftragnehmer regelmäßig Aufnahmegeräte des Herstellers und Typs Sony A7S iii oder entsprechend hochwertige Aufnahmegeräte ein, die mindestens dieselben technischen Anforderungen erreichen. Darüber hinaus ergeben sich Art und Umfang der vereinbarten Leistungen im Einzelnen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Inhalt des Vertrags und diesen AGB gelten die Regelungen des Vertrags vorrangig.
3. Im Falle der Vereinbarung von Lichtbild- und Videoproduktionen handelt es sich um künstlerische Tätigkeiten. Der Auftragnehmer versucht so gut es ihm möglich ist, die Wünsche des Kunden umzusetzen, behält aber gleichzeitig die Freiheit zu entscheiden, wie die Endergebnisse letztendlich aussehen. Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss mit der Arbeitsweise des Auftragnehmers und dessen Gestaltung von Foto- und Videomaterial bekannt gemacht und erklärt sich mit diesem Stil einverstanden.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte (Subunternehmer) zu erbringen. Der Auftragnehmer haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
5. Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass er vom Auftragnehmer gegenüber Dritten als Referenzkunde unter Verwendung seines Firmenlogos genannt wird.
3. Zustandekommen des Vertrages
- Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Unterschrift des Kunden zustande.
- In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von dem Auftragnehmer als verbindlich bezeichnet worden sind.
4. Abnahme bei Werkleistungen
- Bei Werkleistungen kann der Auftragnehmer die vollständige Leistung oder Teilleistungen zur Abnahme bereitstellen (nachfolgend „Teilabnahme“). Hierzu gehören u.a. in sich abgeschlossene und thematisch abgrenzbare Phasen und Bestandteile der festgelegten Vertragsleistungen sowie in sich abgeschlossene Dokumente und Teile von Dokumenten.
- Der Kunde wird jede (Teil-)Abnahme der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen unverzüglich durchführen.
- Erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen oder einer eventuell für die Abnahme vereinbarten Frist, nach Bereitstellung zur Abnahme, keine Rüge erheblicher Mängel oder übernimmt der Kunde die Arbeitsergebnisse in seinen Produktbetrieb, gilt die Abnahme als erfolgt.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für den Auftragnehmer erbracht werden.
- Der Kunde gewährt den Mitarbeitern und Subunternehmern des Auftragnehmers bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden und an jedem vom Kunden gewählten sonstigen Erfüllungsort jede zur Vertragserfüllung erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kundesome text
- sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht,
- dafür sorgt, dass den vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zum jeweiligen Erfüllungsort gewährt wird,
- den Mitarbeitern und Subunternehmern des Auftragnehmers rechtzeitig die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen (z.B. Werbe- und Videokonzepte) zur Verfügung stellt und
- den Mitarbeitern und Subunternehmern des Auftragnehmers soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume und Arbeitsmittel zur Verfügung stellt,
- sämtliche datenschutz-, urheber-, bildrechtliche oder sonstigen Zustimmungen von dessen Mitarbeitern oder Dritten im Vorfeld einholt, die für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich sind und auf Wunsch des Kunden in die vereinbarte Form der Leistungserbringung (beispielsweise in Form von Testimonials, Lichtbild- und Videoaufnahmen) involviert werden sollen.
3. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. Als eine unterlasse Mitwirkungsleistung gilt u.a. der Fall, bei dem ein Mitarbeiter des Kunden oder ein von ihm in die Leistungserbringung des Kunden einzubeziehender Dritter die gewünschte Handlung nicht erbringt (beispielsweise kein positives Testimonial über den Kunden abgibt) oder am vereinbarten Foto- oder Videotermin nicht erscheint.
4. Ein festgelegter Videotermin kann bis zu 1 Woche vor dem eigentlichen Videotermin kostenfrei verschoben werden. Erfolgt eine Absage und Verschiebung eines festgelegten Videotermins nicht innerhalb der vorgenannten Frist, trägt der Kunde sämtliche mit dem Videotermin zusammenhängenden Kosten des Auftragnehmers. In diesem Fall kann der Auftragnehmer pauschalierten Ersatz in Höhe von 1.000,- EUR verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
6. Vergütung / Zahlungsmodalitäten
- Sämtliche geschuldeten Zahlungen, Preise und sonstige anfallende Kosten verstehen sich als Nettopreise zuzüglich etwaig anfallender gesetzlicher Steuern und Abgaben.
- Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und muss spätestens am siebten Kalendertag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein.
- Ist die Erbringung einer Leistung zum Festpreis vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
- Unabhängig von der Vereinbarung einer Vergütung zum Festpreis ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Auftragnehmers mit einem Stundensatz von 162,50 EUR zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 5 dieser AGB nicht nachgekommen ist.
- Die für den Kunden bestehenden Zahlungsmöglichkeiten werden ihm im durch den Auftragnehmer bereitgestellten Vertrag mitgeteilt. Der Kunde kann die Zahlung der Vergütung regelmäßig per SEPA-Lastschrifteinzug oder per Kreditkarte vornehmen. Hierzu bedient sich der Auftragnehmer der Dienste des Zahlungsdienstleisters Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.
- Bei Auswahl der Zahlungsart Lastschrift via Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über Stripe. In diesem Fall zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Auftragnehmers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
- Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
7. Zahlungsverzug / Kündigung
- Zahlt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig eine fällige Rechnung, so hat er den offenen Betrag mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB).
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
- Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht für den Kunden ist nicht vereinbart.
8. Nutzungsrecht
- Der Auftragnehmer ist umfassender Rechteinhaber an etwaigen von ihm im Auftrag des Kunden erstellter Lichtbild- und Videoaufnahmen sowie an sämtlichen damit zusammenhängenden Materialien (nachfolgend bezeichnet als „Werk“). Die entsprechenden Nutzungsrechte an dem Werk wurden dem Lizenzgeber durch die jeweiligen Urheber auf Grundlage von mit diesen bestehenden Mitarbeiterverträgen oder Subunternehmerverträge eingeräumt.
- Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des Werkes jeweils ganz oder in Teilen in allen bekannten und derzeit noch unbekannten Nutzungsarten ein, sofern der Kunde nach Billigung der (Teil-)Abnahme die vereinbarte Vergütung fristgemäß erbracht hat.
- Dem Auftragnehmer verbleibt am Werk und den zusammenhängenden Materialien ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht zum Zwecke der werbemäßigen Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung (beispielsweise zur Verwendung auf der Internetseite https://www.spicy-productions.com/).
- Der Kunde hat den Auftragnehmer in angemessener Weise als Urheber des Werks auszuweisen und beim Abschluss von Lizenzverträgen Dritten eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung des Werkes den Copyright-Vermerk im Sinne des Welturheberabkommens anzubringen.
9. Vertraulichkeit
- Der Kunde ist verpflichtet, über die Bestimmungen des Vertrages sowie über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich oder geheim bezeichnete Informationen, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte (hierzu können je nach Umständen auch Subunternehmer zählen) darf nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.
- Von der vorgenannten Verpflichtung nach § 9 Abs. 1 ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, some text
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der Kunde den Auftragnehmer vor einer solchen Offenlegung unterrichten und ihm Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die Pflichten aus § 9 Abs. 1 ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem Kunden die Zahlung einer Vertragsstrafe zu fordern, deren Höhe durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgelegt wird 5.000,- EUR nicht unterschreitet und 25.000,- EUR nicht überschreiten darf und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Grundsätze des Fortsetzungszusammenhangs sind ausgeschlossen.
- Mit der Zahlung der Vertragsstrafe gemäß vorstehender Regelung des § 9 Abs. 3 wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einem möglichen Schadensersatz angerechnet.
10. Sonstige Bedingungen
- Für alle Verträge mit dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer wird Amtsgericht Ellwangen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
- Sollten die verschiedenen Sprachfassungen dieser AGB inhaltlich voneinander abweichen, ist die deutsche Fassung dieser Vereinbarung für die Auslegung maßgeblich.
- Änderungen und Ergänzungen der Verträge oder dieser AGB und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt nicht, wenn Änderungen oder Ergänzungen jeweils zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden; in diesem Fall gelten auch mündliche Absprachen.
- Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder seine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien trifft bei Unwirksamkeit einer Bestimmung die Pflicht, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: 29.08.2024 © Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung der AGBs sind ausdrücklich verboten.